Sie erhalten eine schriftliche, nachvollziehbare und objektive Feststellung über den tatsächlichen Zustand Ihrer Hardware und Software.
Als Privatgutachten bezeichnet man allgemein alle Gutachten, die nicht von Gerichten in Auftrag gegeben werden. Als Auftraggeber können z.B. auftreten:
Diese Privatgutachten dienen im Allgemeinen der außergerichtlichen Klärung von Rechtsfragen und -ansprüchen und sind eine Entscheidungshilfe für die Parteien.