Allgemeine Gutachten und Privatgutachten für EDV und Internet!

Sie erhalten eine schriftliche, nachvollziehbare und objektive Feststellung über den tatsächlichen Zustand Ihrer Hardware und Software.
Als Privatgutachten bezeichnet man allgemein alle Gutachten, die nicht von Gerichten in Auftrag gegeben werden. Als Auftraggeber können z.B. auftreten:

  • Versicherungen bei Bewertungen und Schadensfällen - Datensicherung und Wiederherstellung
  • Firmen bei fachspezifischen Fragen wie Betriebs- und Wirtschaftsspionage-Abwehr
  • Parteien eines Rechtstreits zur Prüfung Ihrer Interessen

Diese Privatgutachten dienen im Allgemeinen der außergerichtlichen Klärung von Rechtsfragen und -ansprüchen und sind eine Entscheidungshilfe für die Parteien.